Freiwillige Feuerwehr Seyring


Der Einsatzbereich der Feuerwehr

Die Basis für die Arbeit der Feuerwehren bildet das NÖ Feuerwehrgesetz. Hier wird das Einsatzspektrum der Feuerwehren wie folgt beschrieben:

                                
 Die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei und der örtlichen Gefahrenpolizei obliegt der Gemeinde. Diese bedient sich dazu der Feuerwehr als Hilfsorgan.

Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind nach Zweck, Ausrüstung und fachlicher Ausbildung ihrer Feuerwehrmitglieder für die Besorgung von Aufgaben der Feuerpolizei und der örtlichen Gefahrenpolizei eingerichtete Organisationen. 

Die Freiwilligen Feuerwehren sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes.

 
 DIE FEUERPOLIZEI

 
Die Feuerpolizei umfasst Maßnahmen

     zur Verhütung von Bränden.
     zur Bekämpfung von Bränden.
     Sicherungsmaßnahmen nach dem Brand.
     zur Erhebung der Brandursache.

 BEISPIELE

      Brandsicherheitswache, feuerpolizeiliche Beschau.
      Löschmaßnahmen.
      Brandwache.
      Unterstützung der Exekutive bei der Brandursachenermittlung.

Ihren örtlichen  Einsatzbereich legt der Gemeinderat fest.
Ihr weiterer Einsatzbereich ist durch eine Verordnung der Landesregierung bestimmt.
                                                                                                        
 DIE GEFAHRENPOLIZEI

Die Gefahrenpolizei umfasst Maßnahmen

      zur Rettung von Menschen, Tieren und zur Bergung von lebensnotwendigen Gütern.
      zur Abwehr von Gefahren für Menschen, Tieren und lebensnotwendigen Gütern.
      zur Abwehr von Gefahren, die einen beträchtlichen Sachschaden bewirken können.
      zur Notversorgung der Bevölkerung und öffentliche Einrichtungen mit lebensnotwendigen Gütern.

 BEISPIELE

       Menschenrettung nach Verkehrsunfällen.
       Dammschutz bei Hochwasser.
       Wasserversorgung.

Ihren örtlichen  Einsatzbereich legt der Gemeinderat fest.
Ihr weiterer Einsatzbereich ist durch eine Verordnung der Landesregierung  bestimmt.                                                                                                

 

Feuerwehren in Niederösterreich

 In Niederösterreich werden diese Aufgaben durch 1.654 Freiwillige- und 92 Betriebsfeuerwehren mit 93.900 Mitgliedern wahrgenommen. Diese bewältigen jährlich rund 64.200 Einsätze. An der Spitze der niederösterreichischen Feuerwehren steht der NÖ Landesfeuerwehrverband mit Sitz in Tulln. Seine Aufgabe ist die Koordination der Ausrüstung, die gemeinsame Vertretung gegenüber den Landesbehörden, die Verfassung von Dienstanweisungen, die Bewertung und Prüfung von Ausrüstungsgegenständen und vieles mehr. Die Aufgabe einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung wird durch die NÖ Landes-Feuerwehrschule – ebenfalls in Tulln – wahrgenommen. 

Der NÖ Landesfeuerwehrverband gliedert sich in 21 Bezirksfeuerwehrkommanden. Diese werden wiederum in Abschnittsfeuerwehrkommanden unterteilt. Ein Abschnittsfeuerwehrkommando besteht aus Unterabschnitten, denen die einzelnen Feuerwehren angehören.

  An der Spitze jeder Feuerwehr steht ein Feuerwehrkommando, dem die Führung der Wehr obliegt. Dieses wird durch die Mannschaft alle 5 Jahre gewählt. Für Fahrzeug- und Gerätewartung, Ausbildung, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und anderere Aufgaben bestellt das Feuerwehrkommando Fachchargen und Warte. Neben der meist großen Gruppe der aktiven Feuerwehrmitglieder gibt es auch oft eine Reserve, die aus den älteren Feuerwehrmitgliedern besteht, und eine Feuerwehrjugend. Neben dem Einsatzdienst besteht das "Feuerwehrleben" aber auch aus Übungen, Gerätepflege und -reparaturen, Schulungen und geselligen Veranstaltungen.

Die freiwilligen Feuerwehren ermöglichen ein umfassendes Hilfeleistungs- und Sicherheitssystem, das anders nicht finanzierbar wäre. Sie haben ihre Schlagkraft erst beim Jahrhunderthochwasser 2002 wieder bewiesen. Ein umfassender Katastrophenschutz und eine rasche Katastrophenhilfe wären ohne sie nicht möglich.

 

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